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Hinweise zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Digitalen Bauantrag

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung ist bemüht, den Digitalen Bauantrag im Einklang mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)  in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Rechtsvorschriften sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wurde nur die männliche Anrede verwendet. Es sind jedoch stets Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Digitale Bauantrag ist mit den Anforderungen der oben genannten Rechtsvorschriften nicht vollständig vereinbar. Je nach Nutzergruppe oder Nutzungssituation ist er unterschiedlich gut zugänglich. Nicht alle Barrieren schränken jeden Nutzer in jeder Nutzungssituation ein.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir bemühen uns, die umfangreichen Testergebnisse zur Barrierefreiheit auszuwerten. Bitte haben Sie noch etwas Geduld und geben Sie uns Zeit, die Unvereinbarkeiten an dieser Stelle korrekt aufzulisten. 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.07.2023 erstellt. Sie basiert auf eingehenden Prüfungen der Testumgebung für die Rollen des Antragstellers, Sachbearbeiters, Beteiligten und Vorgangsraumverantwortlichen gegen die Anforderungen der oben genannten Rechtsvorschriften.

Die Erklärung wurde zuletzt am 04.07.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren im Zusammenhang mit dem Digitalen Bauantrag? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir werden versuchen, die mitgeteilten Barrieren zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Pressestelle des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung
E-Mail: pressestelle[at]smr.sachsen.de

Postanschrift:
Archivstraße 1
01097 Dresden

Durchsetzungsverfahren

Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit des Digitalen Bauantrags gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.

Kontakt:

Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden

Telefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999
E-Mail: durchsetzungsstelle[at]sk.sachsen.de
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de


Version 1.1 vom 04.07.2023